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Öffentliche Bestellung und Vereidigung.
Unser Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist:
Dipl.-Ing. Norbert Becker Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer zu Köln
Durch eine Überprüfung der besonderen Sachkunde vor einem speziellen Gremium können sich Sachverständige qualifizieren. Bei positivem Überprüfungsbescheid erfolgt dann auf Antrag eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger (ö.b.u.v. SV.) für das spezielle Sachgebiet von den jeweiligen bestellenden Kammern.
In Deutschland sind folgende Kammern berechtigt, Bausachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen:
-Architektenkammern -Ingenieurkammern -Handwerkskammern (HWK) -Landwirtschaftskammern
Logo der Sachverständigen
Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird dem Sachverständigen bescheinigt, dass er auf seinem Sachgebiet über überdurchschnittliches Fachwissen verfügt. Als äußeres Zeichen seiner öffentlichen Bestellung ist er berechtigt, das geschützte Logo der ö.b.u.v. Sachverständigen zu führen.
Die öffentliche Bestellung und das damit im Rahmen einer Sachkundeüberprüfung nachgewiesene Fachwissen gilt in Fachkreisen als Qualitätsnachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf seinem Bestellungsgebiet und unterscheidet Ihn vom „freien Sachverständigen”.
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger” ist nicht geschützt, so dass jeder diesen Begriff ohne Nachweis in Verbindung mit seinem Namen führen kann. Der Begriff „Sachverständiger” hat somit keinerlei Aussagekraft über die fachlichen Fähigkeiten der Person, was im Umkehrschluss aber nicht generell bedeutet, dass nicht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht auch über ein umfassendes Fachwissen verfügen können.
Da sich Gerichte vielfach zur Klärung von streitigen Sachverhalten Sachverständige für die Klärung spezialthemenspezifischer Fragen als Erfüllungsgehilfen hinzuziehen, benötigen sie dafür verlässliche und kompetente Partner.
Aus diesem Grund bedienen sich Gerichte, bis auf wenige Ausnahmen, nur öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Erstellung sogenannter Gerichtsgutachten.
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